Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Der Stand der GGL-Erlaubnis im Jahr 2026
Wer in Deutschland Sportwetten abschließen will, landet früher oder später bei derselben Frage: Welche Anbieter besitzen überhaupt eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, und woran lässt sich das überprüfen? Die kurze Antwort steht amtlich fest. Die GGL-Whitelist, also die offizielle Übersicht der erlaubten Anbieter nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags, ist der einzige Beleg, der vor Gericht und vor dem Finanzamt zählt. Eine deutsche Domain, ein „Malta“- oder „Curaçao“-Logo im Footer oder eine Werbung mit „lizenziert“ sagt nichts; geprüft wird ausschließlich über die Whitelist.

Stand der Daten: 3 November 2026; geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und die Tätigkeitsberichte der Behörde.
Inhaltsverzeichnis
- Warum die Whitelist, und kein anderer Test
- Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
- Was die Erlaubnis konkret erlaubt, und was nicht
- Spielerschutz: Alter, Konto, Einzahlungslimit, Sperrsystem
- Zahlungen, Auszahlungen und Spielergelder
- Werbung, Boni, Mindestquoten
- Die Sportwettensteuer
- Was die GGL über den Markt berichtet
- Was eine Berechnung zum Einzahlungslimit zeigt
- Zehn Anbieter auf der GGL-Whitelist im Überblick
- Worauf es bei der Wahl ankommt
- Wie sich Anbieter ohne deutsche Lizenz verhalten
- Was die nächste Stufe der Aufsicht bringt
- Häufig gestellte Fragen
Warum die Whitelist, und kein anderer Test
Die GGL führt die erlaubten Anbieter nach Domain, also der Internetadresse, unter der das jeweilige Angebot tatsächlich erreichbar ist. Der Eintrag nennt zudem die Konzerngesellschaft, die als Veranstalter oder Vermittler auftritt, sowie das Datum der Ersterlaubnis und jeder Folgeerlaubnis. Der Snapshot vom 02.10.2026 listet 30 Einträge im Bereich Sportwetten auf, davon 27 mit einer Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten (zwei davon zuschließlich für Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Eine Erlaubnis deckt nicht alle Glücksspielarten ab. Wer auf der Liste für Sportwetten steht, darf dort festgelegte Sportereignisse quotieren. Slots, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele sind eigene Erlaubnisse mit eigenen Regeln. Ein Anbieter mit Casino-Lizenz ist nicht automatisch für Sportwetten zugelassen, und ein Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis darf nicht in jedem Bereich Spiele anbieten, in dem er gerne spielen würde.

Die deutsche Domain wiederum beweist nichts. Jeder Anbieter mit einem Hosting-Zugang in Frankfurt oder einem Briefkasten in München kann eine .de-Adresse registrieren. Erst der Eintrag in der Whitelist macht aus einer Adresse einen erlaubten Veranstalter. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die Domain auf der Liste, anstatt der Anbieter-Webseite zu vertrauen. Auf der Liste steht zudem nicht das Ende der Erlaubnis, sondern nur das Datum der Erteilung. Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre, eine Folgeerlaubnis regelmäßig fünf weitere. Die GGL veröffentlicht das Ablaufdatum nicht im Klartext; eine Domain, die heute auf der Liste steht, kann morgen wieder verschwinden, wenn die Behörde eine Erlaubnis zurücknimmt oder ausläuft.
Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
Die Zuständigkeit liegt seit dem 1. Juli 2021 bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat die Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet in § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 gebündelt; die Aufsicht und die Bußgelder laufen über § 28a. Die Steuer wiederum ist Sache des Finanzamts, nicht der GGL. Wer die Steuer entrichtet, ist deshalb noch lange nicht erlaubt, und wer eine Erlaubnis hat, entrichtet die Steuer.
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Bis dahin war der Markt rechtlich umstritten, viele Anbieter operierten unter einer Duldung der Aufsichtsbehörden, und genau diese Phase ist der Grund, warum heute noch Rückforderungsklagen vor Gericht landen. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 in der Rechtssache I ZR 90/23 die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Im Ausgangsfall fordert ein Spieler von Tipico mehr als 3.700 € an Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich gehalten, dass Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden; eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das letzte Wort liegt beim EuGH. Bis dahin gilt: Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat keine Garantie auf Rückzahlung, aber auch keine Garantie auf Verlust.
Was die Erlaubnis konkret erlaubt, und was nicht
Der Glücksspielstaatsvertrag lässt für Sportwetten feste Quoten auf das Ergebnis eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle innerhalb des Ereignisses zu, einzeln oder in Kombination (§ 21 Abs. 1). Welche Wetttypen ein Anbieter konkret anbieten darf, legt das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 fest, also die Genehmigung der GGL für die jeweiligen Märkte. Ohne Programm keine Wette. Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 nur während eines laufenden Ereignisses erlaubt, und auch dort nur eingeschränkt: auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz und ähnliche Komponenten in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor“ im Fußball funktioniert also, „nächster Punkt“ im Tennis nicht, „nächster Korb“ im Basketball nicht. Wer einen Anbieter mit solchen Mikromärkten sieht, sieht Anbieter außerhalb des deutschen Erlaubnisrahmens.
Verboten sind Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind (die GGL-Praxis: Fußball unterhalb der 3. Liga zählt als Amateurniveau), auf manipulationsanfällige Ereignisse sowie auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Esports ist nach GGL-Auffassung kein Sport im Sinne des Staatsvertrags; lizenzierte Esports-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Zu virtuellen Sportwetten schweigt die Veröffentlichungslage; sie sind als Marktsegment hier nicht zu bewerten. Cash Out ist im Gesetz nicht eigens geregelt; die Funktion ist, soweit vorhanden, eine Eigenschaft des Anbieters, nicht der Erlaubnis. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein gesetzliches Höchsteinsatz pro Wette existiert für Sportwetten nicht.
Spielerschutz: Alter, Konto, Einzahlungslimit, Sperrsystem
Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist genau ein Konto zulässig, mit vollständiger Verifizierung (§ 6a). Vor der Verifizierung darf ein Anbieter das Spiel für höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung erlauben. Wer nach Ablauf der Frist nicht verifiziert ist, wird gesperrt.

Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg. Die Kontrolle läuft über die LUGAS-Limitdatei, in der jeder Anbieter jeden Einzahlungsversuch abgleicht. Ein Anbieter darf für einen Spieler individuell ein höheres Limit festlegen, bis 10.000 €, in Ausnahmen bis 30.000 €, und zwar höchstens für 1 % seiner aktiven Spieler, aber nur gegen nachweisbaren wirtschaftlichen Nachweis. Eine Selbstauskunft reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Parallelspiel, also gleichzeitig bei mehreren Anbietern aktiv zu sein, ist nach § 6h verboten und wird über die LUGAS-Aktivitätsdatei kontrolliert.
OASIS, das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a, wird bei Registrierung und Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Offshore zu spielen heißt konkret: ohne Sperrsystem, ohne Einzahlungslimit, ohne Parallelitätsverbot, ohne deutsche Aufsicht und ohne den deutschen Rechtsweg im Ernstfall.
Zahlungen, Auszahlungen und Spielergelder
Zahlungen nach § 6b Abs. 4 sind nur von einem Konto zulässig, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen, was in der Praxis Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte aus den lizenzierten Angeboten herausfallen lässt. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen; ein deutsches Konto und eine SEPA-Lastschrift sind der Mindeststandard.
Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben nach § 6b Abs. 6-7 innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Eine lange Wartezeit auf das eigene Geld ist im lizenzierten Markt kein systemisches Problem; sie ist ein Einzelfall, der beim jeweiligen Anbieter zu klären ist.
Werbung, Boni, Mindestquoten
Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 nur Erlaubnisinhabern erlaubt. Das Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht Sportwetten. Für Sportwetten gelten andere Regeln: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung desselben Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine erfolgsabhängige Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Klausel, die Höhe, Umsatzbedingungen oder Mindestquote eines Sportwetten-Bonus festschreibt oder begrenzt. Diese Zahlen kommen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Ein Bonus, eine Gratiswette, ein „Boost“ oder ein Gutscheincode gehört in die Bedingungen des Anbieters, nicht in den Vergleich und nicht auf diese Seite. Wer einen Bonus bewerten will, liest die Umsatzbedingungen, die Mindestquote und die Frist, multipliziert den geforderten Umsatz mit der durchschnittlichen Marge des Marktes, auf dem gespielt werden soll, und sieht dann, was der Bonus wirklich kostet.
Die Sportwettensteuer
Die Sportwettensteuer ist in §§ 16-25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes geregelt. Sie beträgt 5,3 %, bemessen auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, was effektiv rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht. Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler (§ 19). Ob und wie der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt, ist seine Entscheidung. Manche Anbieter tragen die Steuer selbst, manche ziehen sie vom Einsatz ab, manche ziehen sie vom Bruttogewinn ab. Wer die Bedingungen nicht liest, zahlt im schlechtesten Fall auf den Einsatz und auf den Gewinn. Da die Steuer auch für nicht erlaubte Anbieter gilt, ist die Entrichtung der Steuer kein Beleg für eine Lizenz.
Gewinne von Spielern sind auf der ersten Ebene nicht abschließend geregelt; die Lagedarstellung beschränkt sich auf den allgemeinen Hinweis, dass die steuerliche Einordnung im Einzelfall mit einem Steuerberater zu klären ist.
Was die GGL über den Markt berichtet
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, 13 davon hybrid, also für den stationären und den Internetvertrieb, und 19 nur für den Internetvertrieb. 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Der Vertrieb lief online über 28 aktive Internetseiten sowie stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen. Die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen verfügten für ihren Vertriebsweg noch über eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2024. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse waren, wie oben dargestellt, erst im Oktober 2020 möglich.
Die Bruttospielerträge der Sportwettenanbieter mit Erlaubnis beliefen sich 2024 auf 1.963 Mio. €, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze summierten sich auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % (2023: 78 %). Die durchschnittliche Marge, also der Anteil, der nicht an die Spieler zurückfließt, betrug 24 % im Jahr 2024, zwei Prozentpunkte mehr als 2023. Wer Quoten vergleicht, vergleicht im Wesentlichen den Anbieter, der am wenigsten behält.
Im Sportwettenmarkt 2024 verteilten sich die Einsätze zu 47 % auf Pre-Match-Wetten und zu 53 % auf Live-Wetten. 78 % der Einsätze entfielen auf Fußball, 8 % auf Basketball, 5 % auf Tennis, 5 % auf Kombinationen aus verschiedenen Sportarten und 1 % auf Eishockey. Der Fußball beherrscht den Markt so dominant, dass ein Anbieter ohne tiefes Fußball-Wettprogramm im deutschen Markt praktisch unsichtbar ist.
Die Kanalisierungsquote, also der Anteil der erlaubten Anbieter am Gesamtmarkt, wird von der GGL für den gesamten Online-Glücksspielmarkt mit 77 % angegeben. 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen demnach auf unerlaubte Anbieter. Für den reinen Sportwettenmarkt zeigt die Marktanalyse der GGL auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen eine Kanalisierungsquote von deutlich über 95 % für 2022, mit einem Marktanteil illegaler Anbieter von weniger als fünf Prozent. Der Sportwettenmarkt kanalisiert deutlich besser als der Gesamtmarkt, was mit dem Reifegrad der Erlaubnis und der Dominanz weniger großer Anbieter zu tun hat.
Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Der Vollzug wird schärfer, aber das Angebot wächst schneller als die Sperrungen, was die Lücke zwischen erlaubt und unerlaubt erklärt. Der gesamte regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024, gemessen an den Bruttospielerträgen, ein Volumen von rund 14,4 Mrd. €. Die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund sieben Mrd. €. Im September 2026 standen nach Angabe der GGL insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler auf der Whitelist, erlaubt waren insgesamt 229 Glücksspielseiten über alle Glücksspielarten hinweg.
Was eine Berechnung zum Einzahlungslimit zeigt
Das gesetzliche Einzahlungslimit liegt nach § 6c Abs. 1 GlüStV bei 1.000 € pro Kalendermonat. Bei einem angenommenen Markt, etwa einem Fußball-Match mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1,90 und 1,90, ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 89,4 % und eine Marge von etwa 10,6 %. Wer sein Monatslimit vollständig als einzelne Wetten zu dieser Quote setzt, riskiert bei 1.000 € Einsatz einen statistisch erwarteten Verlust von rund 106 €. Das ist die Größenordnung, mit der ein Monatsspiel bei mittlerer Marge zu Buche schlägt; die konkrete Zahl hängt vom gewählten Markt ab. Wer auf Märkten mit niedrigerer Marge spielt, etwa asiatische Handicaps bei den großen Anbietern, drückt den erwarteten Verlust; wer auf exotischen Märkten oder Kombinationen spielt, erhöht ihn. Das Limit von 1.000 € ist nicht nur ein Schutzmechanismus, sondern auch ein klarer Rahmen für den erwarteten Verlust pro Monat.
Zehn Anbieter auf der GGL-Whitelist im Überblick
Die folgende Übersicht listet zehn Veranstalter und Vermittler, deren Sportwetten-Domain auf dem Snapshot der GGL-Whitelist vom 02.10.2026 verzeichnet ist. Die Tabelle zeigt, wer als Inhaber aufgeführt wird und seit wann die Sportwetten-Erlaubnis besteht. Die Erlaubnisdaten sind die Erst- und Folgeerlaubnisse, wie sie die Whitelist führt.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Bet3000 | Erlaubnis Whitelist · I.B.C. Sportsbetting Limited (Sliema, Malta) | 22.04.2026 |
| Winamax | Erlaubnis Whitelist · WINAMAX SA | 29.06.2021 (Folgeerlaubnis 08.12.2022) |
| Tipico | Erlaubnis Whitelist · Tipico Co. Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 09.12.2022) |
| Sportingbet | Erlaubnis Whitelist · Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 21.12.2022) |
| Sportwetten.de | Erlaubnis Whitelist · NetX Betting Limited (Birkirkara, Malta) | 19.11.2020 (Folgeerlaubnis 16.12.2022) |
| LeoVegas | Erlaubnis Whitelist · LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Erlaubnis Whitelist · Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnisse 13.12.2022, 29.07.2024) |
| bet-at-home | Erlaubnis Whitelist · Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 (Folgeerlaubnis 22.12.2022) |
| Betano | Erlaubnis Whitelist · Betkick Sportsbetting Limited (San Giljan, Malta) | 19.02.2021 (Folgeerlaubnis 16.12.2022) |
| NEO.bet | Erlaubnis Whitelist · Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 22.12.2022) |
Hinter jedem Eintrag steht eine juristische Person mit Sitz in Malta, in einem Fall mit Sitz in Frankreich. Eine Malta-Gesellschaft ist nicht der Beleg für eine Lizenz; der Beleg ist der Eintrag in der GGL-Whitelist für die jeweilige Domain. Eine Erlaubnis seit 2020 bedeutet im Übrigen nicht, dass der Anbieter erst seit 2020 auf dem deutschen Markt ist; viele dieser Marken waren vorher unter einer Übergangs- oder Duldungsregelung aktiv und haben ihre Erlaubnis nur formalisiert, als die Behörde sie ab 2020 vergeben konnte.
Bet3000
Bet3000 ist ein deutscher Wettanbieter mit stationärer Verwurzelung und war eine der Marken, die in der Übergangsphase vor 2020 in den Wettvermittlungsstellen präsent war. Die GGL-Whitelist führt für die Domain Bet3000 die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta; die Ersterlaubnis ist auf den 22.04.2026 datiert. Eine Erlaubnis mit Erstdatum 2026 ist kein Widerspruch zu langer Marktpräsenz: Die Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird erst seit 2020 in der heute geltenden Form vergeben, ältere Genehmigungen liefen unter anderen Rechtsgrundlagen. Für Spieler, die einen deutschsprachigen Anbieter mit Wettbüro-Hintergrund suchen, ist Bet3000 die naheliegende Wahl.
Winamax
Winamax ist in Frankreich als Pokerveranstalter groß geworden und hat sein Sportwetten-Angebot später international ausgerollt. In Deutschland führt die GGL die WINAMAX SA als Inhaberin; die Ersterlaubnis datiert auf den 29.06.2021, eine Folgeerlaubnis auf den 08.12.2022. Wer eine Marke mit klar erkennbarer Poker-Herkunft sucht, die in Deutschland regulär Sportwetten anbietet, landet hier. Die Konzernstruktur mit Sitz in Frankreich macht Winamax zu einem der wenigen Anbieter im Feld ohne Malta-Gesellschaft hinter dem Whitelist-Eintrag.
Tipico
Tipico ist der dominierende deutsche Sportwetten-Anbieter im stationären Geschäft und einer der bekanntesten Namen im deutschen Fußball-Sponsoring. Die Whitelist führt die Tipico Co. Limited; die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020, die Folgeerlaubnis auf den 09.12.2022. Tipico ist zugleich der Anbieter, an dem sich die Rückforderungsklage vor dem BGH und EuGH entzündet hat. Wer einen Anbieter mit der größten Präsenz im deutschen Markt sucht, kommt an Tipico nicht vorbei. Wer eine breite Live-Wetten-Tiefe und ein hohes Wettprogramm erwartet, wird hier fündig.
Sportingbet
Sportingbet ist eine der länger am Markt befindlichen Sportwetten-Marken und führt auf ihrer Seite die Erlaubnis vom 21.12.2022 sowie eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Die Whitelist führt die Sportingbet (Deutschland) Limited als Inhaberin; die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020. Der Anbieter ist für Spieler interessant, die sowohl Sportwetten als auch virtuelle Automatenspiele aus einer Hand suchen; beide Erlaubnisse liegen vor, die Spielfelder bleiben aber getrennt.
Sportwetten.de
Der Name klingt nach generischem Portal, ist aber eine eigene Marke mit eigener Erlaubnis. Die Whitelist führt für die Domain Sportwetten.de die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta; die Ersterlaubnis datiert auf den 19.11.2020, die Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Wer einen Anbieter mit deutschem Markennamen sucht, der im Wettprogramm Schwerpunkte setzt, sollte das Sportwettprogramm prüfen, nicht das Impressum.
LeoVegas
LeoVegas ist als Casino-Marke bekannt und hat in Deutschland eine eigene Sportwetten-Erlaubnis erhalten. Die Whitelist führt die LVSports Limited; die Erlaubnis für Sportwetten datiert auf den 21.10.2024, die für virtuelle Automatenspiele auf den 27.02.2023. Eine Erlaubnis seit 2024 macht LeoVegas zum jüngsten Sportwetten-Erlaubnisinhaber in dieser Übersicht. Für Spieler, die aus dem Casino-Bereich kommen und einen Anbieter mit beiden Welten suchen, ist LeoVegas die logische Adresse.
AdmiralBet
AdmiralBet ist die Sportwetten-Marke der Novomatic-Gruppe, die im deutschsprachigen Raum vor allem aus dem stationären Geschäft bekannt ist. Die Whitelist führt die Greentube Betting Malta Limited als Inhaberin; die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020, es folgten Erlaubnisse am 13.12.2022 und am 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Wer einen Anbieter mit großer stationärer Präsenz sucht und die Online-Version davon haben will, landet hier.
bet-at-home
bet-at-home ist eine der etablierten Online-Marken mit österreichischer Herkunft und langer europäischer Marktpräsenz. Die Whitelist führt die Bet-at-home.com Internet Limited; die Ersterlaubnis datiert auf den 02.11.2020, die Folgeerlaubnis auf den 22.12.2022, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf den 28.12.2022. Die Marke spricht Spieler an, die einen Anbieter mit internationalem Hintergrund und deutscher Regulierung suchen.
Betano
Betano gehört zur Betkick-Gruppe, die nach Eigenangabe im Besitz von Stoiximan ist und im Februar 2021 ihre deutsche Sportwetten-Erlaubnis vom Regierungspräsidium Darmstadt erhalten hat. Die Whitelist führt die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta; die Ersterlaubnis datiert auf den 19.02.2021, die Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Betano ist eine der wenigen Marken im Feld, die nicht über die Welle der Ersterlaubnisse vom Oktober 2020 gekommen ist.
NEO.bet
NEO.bet positioniert sich als jüngere Marke mit Fokus auf Quotenhöhe und Wettprogramm-Tiefe. Die Whitelist führt die Greenvest Betting Limited; die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020, die Folgeerlaubnis auf den 22.12.2022. Wer einen Anbieter mit hohem Anspruch an die Quote sucht, sollte das Quotenniveau vor Registrierung prüfen; die Whitelist sagt über die Marge nichts.
Worauf es bei der Wahl ankommt
Die Whitelist-Eintragung ist die Eintrittskarte, nicht das Auswahlkriterium. Wer zwischen zehn erlaubten Anbietern wählt, sortiert nach anderen Merkmalen. Die Quote entscheidet, was eine Wette im Schnitt zurückzahlt, und damit, was sie kostet. Wer dauerhaft spielt, sollte die Auszahlungsquote der häufig genutzten Märkte prüfen, also Fußball-1X2, asiatisches Handicap, Über/Unter und die wichtigsten Live-Märkte. Die durchschnittliche Auszahlungsquote der lizenzierten Anbieter lag 2024 bei 76 %, mit einer entsprechenden Marge von 24 %; die Spanne zwischen den Anbietern auf den einzelnen Märkten ist enger als die Marketing-Sprache suggeriert, aber sie ist da. Wer einen Markt mit zwei Ausgängen zu 1,90 und 1,90 sieht, lässt sich rund 10,6 % der Einsätze als Marge abnehmen; wer denselben Markt zu 1,95 und 1,95 sieht, lässt sich nur etwa 5 % abnehmen. Der Unterschied pro Wette ist klein; über hundert Wetten wird er sichtbar.
Das Wettprogramm entscheidet, was überhaupt gespielt werden kann. Im deutschen Markt dominiert Fußball mit 78 % der Einsätze, danach Basketball, Tennis und Kombinationen. Wer auf untere Ligen, auf Amateurfußball oder auf Esports setzen will, stößt im lizenzierten Markt an Grenzen: Fußball unterhalb der 3. Liga zählt nach GGL-Praxis als Amateurniveau und ist nicht Teil des genehmigten Wettprogramms, Esports ist als Sport im Sinne des Staatsvertrags nicht anerkannt. Wer genau dort wetten will, muss entweder die Wettmärkte der erlaubten Anbieter prüfen oder akzeptieren, dass das gewünschte Angebot nur außerhalb des Erlaubnisrahmens verfügbar ist.
Der Zahlungsweg entscheidet, wie flüssig Kontoführung und Auszahlung laufen. Die gesetzlichen Mindeststandards sind Konto auf eigenen Namen, keine anonymen Mittel, Auszahlung binnen fünf Werktagen nach Kontoschließung. Welche Marken ein Anbieter konkret anbietet, ist seine Sache; wer PayPal, Klarna oder eine bestimmte Bank bevorzugt, prüft die akzeptierten Wege vor der Registrierung.
Der Spielerschutz entscheidet, wie hart die eigenen Grenzen sind. Das gesetzliche Monatslimit von 1.000 € gilt für alle lizenzierten Anbieter zusammen, nicht pro Anbieter. Wer parallel spielt, verstößt gegen § 6h und riskiert eine Sperre. Wer ein höheres Limit benötigt, muss den wirtschaftlichen Nachweis beim Anbieter führen, eine Selbstauskunft reicht nicht. OASIS fragt bei Registrierung und Login ab; wer gesperrt ist, bleibt gesperrt.
Wie sich Anbieter ohne deutsche Lizenz verhalten
Wer bei einem Anbieter ohne GGL-Erlaubnis spielt, spielt nicht illegal im Sinne einer Strafbarkeit der Teilnahme; die strafrechtliche Verfolgung einzelner Spieler ist nicht etabliert. Er spielt aber unerlaubt im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags, ohne den Schutz des OASIS-Sperrsystems, ohne das LUGAS-Einzahlungslimit, ohne das Parallelitätsverbot und ohne den deutschen Rechtsweg im Ernstfall. Die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor Angeboten wie Platincasino gewarnt und untersagt solche Angebote aktiv; 287 Untersagungsverfahren im Jahr 2025 und 1.843 nicht mehr erreichbare Websites zeigen den Vollzug. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz hat im deutschen Recht keine Relevanz; maßgeblich ist allein die GGL-Whitelist.
Die zivilrechtliche Frage, ob verloren gegangene Einsätze von nicht erlaubten Anbietern zurückgefordert werden können, ist offen. Der BGH hat sie dem EuGH vorgelegt, der Generalanwalt hat sie grundsätzlich bejaht. Bis zu einer Entscheidung gilt: Kein Spieler kann sich auf eine Rückzahlung verlassen, aber auch kein Anbieter kann sich auf deren Unmöglichkeit verlassen. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, akzeptiert diese Unwägbarkeit bewusst oder unbewusst.
Was die nächste Stufe der Aufsicht bringt
Die GGL wird ihre Vollzugstätigkeit weiter verstärken. Die Zahl der Untersagungsverfahren ist von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025 gestiegen; die Pipeline an Verfahren ist länger als die abgeschlossenen Fälle. Wer heute einen Anbieter nutzt, der gerade noch nicht auf der Untersagungsliste steht, kann morgen auf einer gesperrten Seite landen. Das gilt für unerlaubte Angebote, nicht für Whitelist-Domänen; Letztere sind durch die Erlaubnis selbst vor direkter Sperrung geschützt. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, prüft die Whitelist regelmäßig und nicht einmalig.
Die Auszahlungsquote auf dem deutschen Markt wird weiter fallen, wenn der Wettbewerbsdruck sinkt. 76 % im Jahr 2024 gegenüber 78 % im Jahr 2023 ist eine Verschlechterung um zwei Prozentpunkte; das sind etwa 164 Mio. € weniger Auszahlung an die Spieler bei 8,2 Mrd. € Einsatz. Diese Verschlechterung kommt nicht vom Glücksspielstaatsvertrag, sondern vom Wettbewerb um Margen unter den Anbietern. Wer als Spieler darauf achtet, schaut auf die Quote und nicht auf den Bonus.
Häufig gestellte Fragen
Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die Whitelist ist auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder öffentlich einsehbar und listet jeden erlaubten Anbieter mit Domain, Inhaber und Datum der Erlaubnis auf. Wer eine Domain dort findet, hat einen erlaubten Veranstalter vor sich; wer sie nicht findet, hat keinen Beleg. Die Whitelist wird regelmäßig aktualisiert; ein aktueller Eintrag gilt, ein fehlender Eintrag gilt nicht.
Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?
Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt nach § 6c Abs. 1 GlüStV über alle lizenzierten Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei kontrolliert. OASIS ist die bundesweite Sperrdatei nach §§ 8, 8a, die bei Registrierung und Login abgefragt wird; eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, sonst mindestens ein Jahr. Beide Mechanismen greifen nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis, nicht bei Offshore-Anbietern.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in Deutschland eine Erlaubnis der GGL nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Staat, ersetzt diese Erlaubnis nicht und entfaltet in Deutschland keine Wirkung. Die GGL warnt vor unerlaubten Angeboten und geht gegen sie mit Untersagungen und Netzsperren vor.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?
Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, was rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht. Die Steuer schuldet nach § 19 der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Ob der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt, ist seine Entscheidung; die Bedingungen des Anbieters legen fest, wie sie im Wettschein berücksichtigt wird.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein. Die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 deckt ausschließlich die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. Slots, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele sind eigene Erlaubnisse mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Listenplätzen in der Whitelist. Ein Anbieter kann mehrere Erlaubnisse für unterschiedliche Glücksspielarten halten, jede einzelne muss aber separat auf der Whitelist stehen.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet und gewichtet?
Eine seriöse Vergleichsgrundlage nennt die Kriterien offen und gewichtet sie nachvollziehbar. Lizenzstatus, Quote, Wettprogramm, Zahlungswege, Spielerschutz und Steuerpraxis sind die üblichen Bausteine. Wer die Quoten vergleicht, vergleicht auf konkreten Märkten mit konkreten Daten und nicht über Anbieter hinweg pauschal; ein Durchschnittswert über alle Märkte verwischt die Unterschiede, die für die eigene Spielweise entscheidend sind.
Erstellt von der Redaktion von „Rennsportwetten”.
