Cookie-Richtlinie – Rennsportwetten

Zu Rennwochenenden besuchen viele Leserinnen und Leser Rennsportwetten mehrmals am Tag, und bei jedem Besuch können Cookies oder ähnliche Technologien im Spiel sein. Diese Richtlinie beschreibt, welche das sind, was sie bewirken und wie Sie Ihr Einverständnis erklären oder zurückziehen. Rechtlicher Maßstab für die Speicherung von Informationen im Endgerät und den Zugriff darauf ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), ergänzt durch die DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien, die der Browser lokal vorhält; vergleichbar arbeiten Local Storage, Session Storage und Pixel.

Streng notwendige Cookies

Sie sorgen dafür, dass die Website überhaupt funktioniert: Sie bewahren Ihre Consent-Wahl auf, weisen Ihrem Besuch eine Sitzungskennung zu und wehren CSRF-Angriffe ab. Fehlen sie, lassen sich zentrale Funktionen nicht bereitstellen. Ihre Verwendung stützt sich auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; solange sie unbedingt erforderlich sind, brauchen sie keine Einwilligung. Die Laufzeit liegt zwischen einer Sitzung und höchstens zwölf Monaten.

Funktionale Cookies

Diese Cookies erleichtern die Bedienung, ohne technisch zwingend zu sein: Sie behalten die gewählte Sprache, den hellen oder dunklen Modus oder die zuletzt gelesenen Seiten im Gedächtnis. Gesetzt werden sie ausschließlich, wenn Sie ausdrücklich nach § 25 Abs. 1 TDDDG eingewilligt haben. Im Consent-Banner können Sie das tun und die Entscheidung jederzeit widerrufen.

Analytische Cookies

Um zu verstehen, welche Inhalte gelesen werden, und die Seite zu verbessern, messen wir die Reichweite. Dabei verzichten wir auf Werkzeuge, die die IP-Adresse ungekürzt übermitteln oder ohne Ihre Zustimmung websiteübergreifend Profile erstellen. Eine Einwilligung holen wir gesondert im Consent-Banner ein; dort steht auch, wie lange die einzelnen Cookies gespeichert bleiben.

Marketing-Cookies

Mit Marketing-Cookies lassen sich interessenbezogene Inhalte ausspielen und Werbekampagnen auswerten. Sie können Angaben zwischen Anbietern austauschen und Profile formen, weshalb wir sie nur nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung speichern. Verzichten Sie darauf, bleiben Ihnen allgemeine Inhalte ohne Personalisierung.

Einwilligung widerrufen

Ihre Entscheidung ist nicht endgültig. Das Consent-Banner erreichen Sie jederzeit über den Footer-Link und können dort alles neu festlegen. Zusätzlich lassen sich Cookies im Browser direkt einsehen und entfernen; die Hersteller erklären, wie:

Beachten Sie, dass das Entfernen technisch notwendiger Cookies eine neue Anmeldung erzwingen und Ihre Consent-Wahl zurücksetzen kann.

Zuständige Aufsicht

Über die Einhaltung von DSGVO und TDDDG wacht die Datenschutzaufsicht jenes Bundeslandes, in dem der Betreiber der Website sitzt. Nach Art. 77 DSGVO können Sie Ihre Beschwerde ebenso bei der Aufsichtsbehörde Ihres Wohnsitz-Bundeslandes einlegen.

Stand: 3 November 2026.